Familienrecht
Unsere Dienstleistung umfasst nachfolgende Bereiche:
- Die nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Die Partnerschaft und der Partnerschaftsvertrag
- Der Ehevertrag
- Der Eheliche Güterstand (Zugewinn, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
- Unterhaltsrecht (ehelicher Unterhalt, der Unterhalt im Zeitraum des
Getrenntlebens, der nacheheliche Unterhalt; Kindesunterhalt)
- Kindschaftsrecht
- Betreuung
- Ehescheidung
- Ehen mit Auslandsbezug
Das Dienstleistungsangebot ist zunächst darauf gerichtet, auf Grund einer vorzeitigen eingehenden Beratung und Gestaltung spätere denkbaren Konflikte in Partnerschaft und Ehe und Familie zu vermeiden. Insoweit ist die rechtzeitige Konsultation, wenn sie auch mit Kosten verbunden ist, die preislich günstigere Variante im Verhältnis zu den Kostenbelastungen, die entstehen, wenn es in der Partnerschaft krieselt, eine Auseinandersetzung oder Ehescheidung sich anbahnt oder vollzogen wird. Nutzen Sie unsere Erfahrung auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung, der vorbeugenden Lösung denkbarer späterer Konflikte.
Ehescheidung, das Auseinandergehen von Partnerschaften gehören zu den schwierigen Bereichen unseres Lebens.
Sie benötigen nicht nur eine gute formale und korrekte rechtliche Beratung, sondern auch ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen. Gerade familienrechtliche Bezüge sind es, die ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant erfordern. Ein erhöhtes Vertrauen lässt sich dann leichter aufbauen, wenn auf Grund einer jahrelangen Praxis und einer konstanten Fortbildung die fachliche Kompetenz des Anwalts die Grundlage der Beratung darstellt.
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