Aktuelles - Rechtsanwälte Karwatzi & Karwatzki

Neues aus der Kanzlei

Unternehmensnachfolge

Die Sicherung von Unternehmen setzt eine rechtzeitige Planung voraus. Lesen Sie hierzu das Fachgespräch, das Jutta Christ (Unternehmensnavigation und Controlling)mit Rechtsanwalt Volker C. Karwatzki führte. Zur Unternehmensübernahme finden Sie weitere Informationen auf folgender Internetseite. Dort nimmt RA. Karwatzki auch zu weiteren Fragen anlässlich eines Unternehmenskaufes Stellung:
http://www.milder-westen.de/gute-ideen-gut-umgesetzt/externe_unternehmensnachfolge2.php

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Presseauszüge

Die Regionialinitiative Milder Westen ist ein Netzwerk, das sich aus Kommunen, Landkreisen, Sparkassen, Unternehmen und Freiberuflern zusammensetzt. Der Initiative sind ca. 205 Mitglieder angeschlossen. Nachdem das erste Innovationsforum bei iCAS AG ein großer Erfolg war, fand am 04.05.2010 ein zweites Innovationsforum statt, das sich mit dem interessanten Thema Motivation und Arbeitsrecht befasste. Die Veranstaltung fand großes Interesse. Einzelheiten finden Sie unter: http://www.milder-westen.de

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Presseauzüge

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Presseauszüge

Das Thema "gerichtliche Beweissicherung" ist insbesondere im Baurecht von Bedeutung. Auf welche Weise dieses Verfahren einem Betroffenen geradezu aufgedrängt wird, macht der in der Zeitschrift Haus & Grund im Mai 2010 veröffentlichte Artikel deutlich.

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Jur-Update - Die Grundüberlegung:

Für Ihr Unternehmen ist es selbstverständlich, in kurzfristigen Abständen mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer steuerlich relevante Vorgänge in Ihrem Unternehmen zu erörtern und diese mit den steuerlichen Neuerungen abzustimmen. Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich auf Grund der sich ständig ändernden steuerrechtlichen Situation und der damit einhergehenden Verpflichtung zum steuerrechtmäßigen Verhalten.

Noch vor wenigen Jahren konnten sich Ihr Unternehmen darauf verlassen, dass die
Kenntnis von den übrigen gesetzlichen Erneuerungen, die andere Rechtsgebiete als das Steuerrecht betreffen, keiner ständigen Aktualisierung bedürfen. Diese Zeiten haben sich indes geändert.

Das Schuldrecht hat sich seit 01.01.2002 im Hinblick auf EU- Richtlinien grundlegend geändert. Das Arbeitsrecht erfährt durch den Wegfall der sogenannten Bereichsausnahme, den Regelungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, der Erweiterung der Arbeitgeberpflichten im Rahmen von § 613a BGB- um nur wenige Beispiele zu nennen erhebliche Veränderung. Gleiches gilt für das Handels- und Gesellschaftsrecht.

In vielen Fällen verändern gesetzliche Neuregelung Ihr Vertragskonzept, schaffen Risiken im Falle nicht rechtzeitiger Umsetzung. Man greift auf Altbewährtes zurück in Unkenntnis dessen, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen längstens geändert haben. Für Unternehmen kann ein nicht rechtzeitig erkannter rechtlicher Anpassungsprozess zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen.

Rechtschutzversicherungen

In jüngster Zeit werden zunehmend Versicherungsnehmer auf eine "Kostenlose Hotline" zur Rechtsberatung verwiesen. Die damit gemachten Erfahrungen unserer Mandanten sind bislang nicht gerade positiv. Die Auskünfte sind oberflächlich, auch inhaltliche Mängel sind zu verzeichnen.
Schon der Hinweis auf eine "kostenlose telefonische Beratung" lässt Bedenken aufkommen. So leisten Sie Ihren Versicherungsbeitrag und nehmen das Angebot des Versicherers an. Gehört diese "kostenlose Telefonberatung" zum Leistungspaket, so ist sie letztlich bezahlt und nicht mehr kostenlos.
Anwälte leben nun einmal von der Vergütung. Sie können es sich nicht leisten, kostenlos Rechtsrat zu erteilen. Die Gefahr einer oberflächlichen oder gar fehlerhaften Rechtsberatung wird zumindest dann erhöht, erhält der Anwalt nicht den gerechten Lohn, wie er auf der Grundlage des RVG zu entrichten wäre. Die Fülle rechtlicher Probleme ist in der Regel einer fernmündlichen Beratung nicht zugänglich.
Wir schlagen vor:
Suchen Sie dann persönlich einen Anwalt oder eine Anwältin auf, wenn die Beurteilung einer Rechtslage für Sie wirklich wichtig ist. Stellen Sie sich dabei vor, Sie wären nicht rechtschutzversichert und fragen Sie sich, ob Sie auch dann anwaltliche Dienstleistung in Anspruch nehmen würden. Verneinen Sie diese Frage, so ist ihr rechtliches Problem weniger bedeutsam und lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit durch eine Internetrecherche lösen.
Benötigen Sie einen Anwalt, dann wählen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens und nicht den, der das Vertrauen Ihres Rechtschutzversichers genießt. Dessen Interesse dürfte auf Gewinnmaximierung gerichtet sein.
Kennen Sie keinen Anwalt, so fragen Sie im Verwandten- oder Bekanntenkreis nach. Empfehlungen sind besser als werbliche Aussagen.

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Karwatzki & Karwatzki Rechtsanwälte
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Telefon: 061 32 - 79 11 - 90
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